Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegesachleistungen

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Im Angebot sind die Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflege-diensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich

 

   Pflegegrad 2:     796 Euro

   Pflegegrad 3:  1.497 Euro

   Pflegegrad 4:  1.859 Euro

   Pflegegrad 5:  2.299 Euro

 

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote erstattet.

 

 

Leistungen der Krankenversicherung 

Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) werden von den Krankenkassen direkt an den ambulanten Pflegedienst bezahlt. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

 

Ausbildungsumlage 2025:  6,22% von den Pflegesachleistungen

 

 

 

 

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