Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistungen).
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Mit Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Die Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kominationsleistungen).
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
1. Der Gemeinsame Jahresbetrag (Entlastungsbudget)
Bereits seit dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag verschmolzen.
Dies ist die wichtigste Neuerung für das Jahr 2026: Die bisherige Möglichkeit, Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen, endet.