Pflegegeld für häusliche Pflege

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistungen). 

 

 

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Mit Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Die Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kominationsleistungen). 

 

 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

 

1. Der Gemeinsame Jahresbetrag (Entlastungsbudget) 

Bereits seit dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag verschmolzen. 

  • Betrag: Ihnen stehen insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Flexibilität: Sie können diesen Betrag nach Belieben für beide Leistungen nutzen. Die frühere Beschränkung, nach der nur ein Teil der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege umgewidmet werden konnte, ist entfallen.
  • Dauer: Die Verhinderungspflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr beansprucht werden.
  • Keine Vorpflegezeit: Die ehemals erforderliche Wartezeit von sechs Monaten, in denen der Pflegebedürftige bereits zu Hause gepflegt werden musste, ist abgeschafft worden.
  • 2. Verschärfte Abrechnungsfrist ab 2026

    Dies ist die wichtigste Neuerung für das Jahr 2026: Die bisherige Möglichkeit, Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen, endet. 

  • Neue Regelung: Ab dem 1. Januar 2026 können Kosten für die Ersatzpflege nur noch bis zum Ende des Folgejahres geltend gemacht werden.
  • Stichtag: Leistungen, die Sie im Jahr 2025 in Anspruch nehmen, müssen Sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei Ihrer Pflegekasse abrechnen. Danach verfällt der Anspruch unwiederbringlich. 
  • 3. Weitere Details zur Nutzung 
  • Pflegegrad: Der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht für Versicherte ab Pflegegrad 2.
  • Pflegegeld: Während der Verhinderungspflege wird für bis zu sechs Wochen das hälftige Pflegegeld weitergezahlt. Bei einer rein stundenweisen Verhinderung (unter 8 Stunden) erhalten Sie weiterhin das volle Pflegegeld.
  • Antragstellung: Sie können die Erstattung formlos oder über spezifische Online-Tools Ihrer Pflegekasse einreichen. 

 

Pflegemax GmbH

Ambulanter Pflegedienst

Bayreuther Str. 9, 95482 Gefrees

 

Pflegedienstleitung

Tel. 09254 961 89 00

 

Verwaltung

Tel. 09254 961 89 01

Fax 09254 961 89 02

 

 

E-Mail: pflegemax@gmail.com

 

Pflegemax, Ihr freundlicher Pflegedienst

Druckversion | Sitemap
© pflegemax.com